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1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verkaufs- und Lieferverträge einschließlich Beratung und sonstiger vertraglicher Leistungen, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder darauf hinweisen müssen.
1.3. Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden AGB des Kunden eine Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Der Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch die Rechnung ersetzt werden. Telefonisch erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Vorher von uns abgegebene Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden inhaltlich ab, so gilt sie dennoch als angenommen, falls ihr nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.
3.1. Alle Verkaufspreise sind Nettopreise in der genannten Währung ab Werk. Verpackung, Versand- und Transportversicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Alle Beträge gelten zuzüglich der am Tage der Lieferung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4.1. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, dass sich aus der Auftragsbestätigung ein anderer Fälligkeitszeitpunkt ergibt. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist die Wertstellung in voller Rechnungshöhe auf unserem Konto. Bei Überweisung oder Scheckzahlung gilt Erfüllung erst bei unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Bankkonto als eingetreten.
4.2. Bezüglich Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor, diese als Zahlungsmittel abzulehnen; ggf. nehmen wir Schecks oder Wechsel nur zahlungshalber an. Anfallende Diskont- oder Wechselspesen trägt der Kunde; sie sind sofort fällig.
4.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Es steht uns frei, ggf. einen höheren Schaden geltend zu machen.
4.4 Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach objektiver Beurteilung zu einer Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten durchzuführen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von drei Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung, sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.5. Eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Forderungen ist nur mit unstreitigen Gegenforderungen und solchen Forderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
5.2. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, kann der Kunde allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs herleiten.
5.3. Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
6.1. Die Einhaltung einer mit dem Besteller vereinbarten Leistungszeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, z.B. Leistung einer Anzahlung, erfüllt und erforderliche Mitwirkungsleistungen erbracht hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
6.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
6.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Verzugsschaden, einschließlich etwaiger Aufwendungen, ersetzt zu verlangen.
6.4. Sind Lieferausfälle oder Verzögerungen auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, zurückzuführen so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir teilen dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglich mit.
6.5. Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung vom Kunden erforderlich.
7.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
7.3. Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
7.4. Die Ware wird im Falle von Versendungskauf auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Wenn der Kunde keine Versicherung wünscht, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.
8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen, einschließlich der Nebenkosten und Zinsen, aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
8.2. Verarbeitung und Umbildung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt anteilsmäßig das Miteigentum an der neuen Sache. Wir nehmen diese Übertragung an.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an uns aufzufordern.
8.4. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factorings.
8.5. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und dem Dritten unsere Sicherungsrechte bekanntzugeben.
8.6. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
9.1. Der Kunde ist unverzüglich nach Ablieferung der Ware zur Überprüfung dieser verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und hinreichend gekennzeichnet geltend zu machen.
9.2. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478 BGB).
9.3. Soweit die Ware mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Wir haben das Recht, etwaige mangelhafte Ware durch neue Ware – auch wenn sie bereits einer nächsten Gerätegeneration angehört – zu ersetzen, wenn sichergestellt ist, dass sie in ihren technischen Anforderungen mindestens der bisherigen Lieferware entspricht.
9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 10. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.5. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 10. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.6. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde an unseren Waren fremde Zusatzteile oder Ergänzungen irgendwelcher Art anbringt oder durch Dritte anbringen lässt oder Veränderungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, wir hätten vorher schriftlich zugestimmt.
9.7. Ausgenommen von der Mängelhaftung sind alle Teile, die einem natürlichen betriebsmäßig bedingten Verschleiß oder Verbrauch unterliegen.
10.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Für entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
10.3. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben.
11.1. Erfüllungsort ist Braunschweig.
11.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Braunschweig auch der Gerichtsstand. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Wir sind &ndash: gegenüber Kaufleuten nach unserer Wahl – berechtigt, den Kunden an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
11.3. Das Vertragsverhältnis und alle sich daraus ergebenen Ansprüche und Rechtsverhältnisse beurteilen sich nach deutschem Recht.
Stand März 2023